19. Februar 2008 - Gibt es überhaupt eine Lösung für den Konflikt, in dem sich viele
Ärzte befinden? Sie dürfen bei Heilmittelverordnungen die Richtgrößen
nicht überschreiten, sonst kündigt der Prüfungsausschuss der Ärzte und
Krankenkassen Regressverfahren an. Es liegt auf der Hand, dass kein Arzt
Strafzahlungen an eine Krankenkasse leisten will. Also stellt er
weniger Heilmittelverordnungen aus - was fälschlicherweise als Indiz für
bisher unnötige Verordnungen gewertet wird.
Ärzte sind aber verpflichtet, ihren Patienten das Heilmittel zu
verordnen, das Hilfe oder Linderung für ihre Erkrankung verspricht. Das
sind die Regeln der evidenzbasierten Medizin und ethisch-moralisches
ärztliches Selbstverständnis. Zudem verspricht unsere
Gesundheitsministerin, dass alle Patienten in unserem Gesundheitssystem
das medizinisch Notwendige bekommen.
Wenn Ärzte aus finanziellen Gründen, wider besseres Wissen,
letztlich aus Existenzangst, weniger Lymphdrainage, weniger
Ergotherapie, weniger Krankengymnastik verschreiben, kommen sie ihrem
hippokratischen Eid nicht nach, verletzten ihre ärztliche
Behandlungsflicht. Unter Umständen müssen sie mit juristischen
Konsequenzen rechnen. Folgen sie uneingeschränkt ihrem medizinischen
Wissen und dem hippokratischen Eid, müssen sie möglicherweise viel Geld
bezahlen und riskieren den Ruin ihrer Praxis.
Ähnlich wie mit Heilmittelverordnungen verhält es sich mit
Medikamentenverordnungen. In der Praxis sieht das so aus, dass im
November z. B. Ärzte ihren Patienten sagen „Ich kann Ihnen nichts mehr
verschreiben, mein Budget ist erschöpft. Kommen Sie im Januar wieder."
Oder Ärzte schließen am Quartalsende ihre Praxis lieber für eine Woche,
als Patienten zu empfangen, denen sie notwendige Verordnungen verweigern
müssen. Welche Belastung für Ärzte, sich zwischen
Wirtschaftlichkeitsgebot und medizinischem Wissen entscheiden zu müssen.
Der Kampf ums Geld wird letztlich auf dem Rücken der Patienten
ausgetragen, sie sind die eigentlichen Verlierer. Hier macht Sparen
krank. Abgebrochene, verschobene oder unterlassene Therapien führen in
der Regel zu größeren Problemen oder gar Folgekrankheiten. Sie
verursachen unnötige Kosten und belasten das Gesundheitssystem
zusätzlich in besonderer Weise.
Erfüllen die politischen Richtgrößen hier ihren Zweck oder ist eine
Nachbesserung in den entsprechenden Bundesgesetzen angesagt?
Bundesvorstand der Frauenselbsthilfe nach Krebs