20. August 2008 - Der gestiegene Stellenwert der Selbsthilfe und ihrer Förderung durch
die Spitzenverbände der Krankenkassen soll in der Neufassung der
Förderregelungen zum Ausdruck kommen. Die neuen Vorschriften sollen
zudem sicherstellen, dass das vorgesehene Fördervolumen komplett zur
Ausschüttung kommt und die Durchführung der Förderung effizient und
antragstellerfreundlich wird.
Seit Januar 2008 wird das neue Verfahren mit den zwei
unterschiedlichen Fördersträngen der kassenübergreifenden und der
kassenindividuellen Förderung praktiziert. Bei der Vergabe von
Fördermitteln aus dem Gemeinschaftsfond sind die BAG Selbsthilfe und die
Parität auf allen Ebenen (Gruppe, Land, Bund) als maßgebliche Vertreter
der Selbsthilfe beteiligt.
Welche Auswirkungen hat das neue Verfahren in der Praxis? Zahlreiche
Rückmeldungen aus den zwölf Ländern unseres Verbandes lassen sich wie
folgt zusammenfassen:
- Vergabeausschüsse sind eingerichtet, wollen aber nicht wirklich ihre
Kompetenz teilen.
- Absagen auf Anträge werden erteilt, bevor der Vergabeausschuss
getagt hat.
- Der bürokratische Aufwand hat sich erhöht und schreckt
Antragsteller ab.
- Die kassenindividuelle Förderung ist nicht transparent und hat
offensichtlich keine einheitlichen Kriterien.
- Krankenkassen mischen sich mit Bewilligung / Ablehnung in die
inhaltliche Arbeit der Selbsthilfe ein.
- Krankenkassen bevorzugen für sie werbewirksame Projekte und
vernachlässigen Projekte, die der fundamentalen Selbsthilfearbeit
dienen.
- Wertvolle Projekte können nicht durchgeführt werden, weil
Anfang des dritten Quartals noch keine Antwort / Förderzusage vorliegt.
- Förderung wird verweigert, weil die Frauenselbsthilfe nach
Krebs von der Deutschen Krebshilfe gefördert wird!
- Förderung erfolgt im Widerspruch zu Satzungsrichtlinien der
Antragsteller.
Fazit: Die Umsetzung der verpflichtenden Selbsthilfeförderung nach §
20c Abs. 4 SGB V (ohne Rechtsanspruch) ist bisher nicht befriedigend
gelöst. Wenn die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen
einen Beitrag zur Stärkung der Selbsthilfe leisten soll, muss das
Vergabeverfahren umgehend unter Berücksichtigung der Arbeitsabläufe der
Selbsthilfe weiterentwickelt werden. Ohne Planungssicherheit wird
Selbsthilfe geschwächt und handlungsunfähig.
Bundesvorstand der Frauenselbsthilfe nach Krebs