Frauenselbsthilfe unterstützt die Petition zur Gewährung einer Haushaltshilfe während der ambulanten Krebstherapie

Bundesadler

29. April 2015 - Die Frauenselbsthilfe nach Krebs unterstützt eine Petition zur Gewährung einer Haushaltshilfe während der ambulanten Krebstherapie und wirbt in ihren Gruppen um Beteiligung.

Bei der Petition geht es um die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für die ambulante hauswirtschaftliche und/oder pflegerische Hilfe für Menschen mit Krebs. Diese Hilfe wird meist weder verordnet noch gewährt, wenn keine minderjährigen Kinder im Haushalt leben.

Hauswirtschaftshilfe ist nicht als Regelleistung im Gesetz verankert, sondern den Krankenkassen nur „satzungsmäßig“ anheimgestellt. Diese unzureichende "Kann"-Bestimmung des Gesetzestextes gestattet es, solche Leistungen zu verweigern, wodurch besonders ältere und allein stehende Krebspatienten benachteiligt sind.   
 
Deshalb wurde von Experten der Alice Salomon Hochschule Berlin und drei Krebs-Selbsthilfegruppen eine Petition an den Deutschen Bundestag formuliert, wonach die entsprechenden Gesetzestexte so geändert werden sollen, dass für ambulante onkologische Patienten während ihrer Krebstherapie bei Bedarf und von Fall zu Fall vom behandelnden Arzt eine solche hauswirtschaftliche Unterstützung (§ 38 Abs.2 SGB V) als Regelleistung verordnet werden kann und von den Krankenkassen dann gewährt werden muss.  Darüber hinaus soll das Gesetz zur Krankenhausvermeidungspflege (§ 37 Abs.1 SGB V) auch auf ambulante onkologische Patienten ausgedehnt werden.
 
Da es sich um eine sogenannte ePetition handelt, kann sie ausschließlich im Internet unterzeichnet werden. Zu finden ist sie hier.
 
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_02/_25/Petition_57688.html

Die Frist läuft am 13. Mai 2015 ab!

Bundesvorstand der Frauenselbsthilfe nach Krebs