Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter

Für kranke und erholungsbedürftige Mütter und Väter (falls gewünscht gemeinsam mit ihren Kindern) bieten die Krankenkassen in speziellen Kliniken Kuren zur Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft an.

Mit Kind kann die Reha durchgeführt werden, wenn

  • Mutter bzw. Vater rehabedürftig ist und eine Trennung vom Kind nicht zumutbar ist,
  • das Kind während der Reha von Mutter bzw. Vater nicht betreut werden kann.

Diese Rehabilitation kann nur in dafür geeigneten Einrichtungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem die Notwendigkeit für diese Maßnahme hervorgeht. Die Reha-Maßnahme dauert in der Regel drei Wochen.

Mutter/Vater–Kindkuren sind Pflichtleistungen der Krankenkassen. Es gelten die üblichen Zuzahlungsbestimmungen. Eine Befreiung im Rahmen der Sozialklausel ist möglich.

Weiterführende Informationen bietet das 

Müttergenesungswerk

Haushaltshilfe

Eine Reha sollte nicht daran scheitern, weil ein Kind im Haushalt lebt, das sonst unversorgt zurückbliebe. Daher besteht die Möglichkeit, für die Zeit der Reha eine Haushaltshilfe einzustellen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Leistungen erstattet werden, erfahrt Ihr hier:

Haushaltshilfe: Anspruch und Leistungen

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs