Erste Anlaufstellen
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten zu informieren, und halten umfangreiche Angebote bereit: persönliche Beratung in den Geschäftsstellen, Telefonhotlines, Broschüren, Onlineangebote etc.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben ebenfallseinen gesetzlichen Auftrag zur Beratung der Versicherten. Auf ihren Internetseiten bieten sie umfangreiche Informationen zu Ihren Rechten als Patient sowie zu aktuellen Gesundheitsthemen: www.kbv.de
Gemeinsam mit der Bundesärztekammer bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung seit 2008 ein Internetportal zur Patienteninformation an, u.a. zu Behandlungsmöglichkeiten, Behandlungskosten und Patientenrechten: www.patienteninformation.de
Unabhängige Information und Beratung
Seit 2011 gehört die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bundesweit zur Regelversorgung. Die UPD ist ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen. Kostenlos und anonym kann sich hier jeder Bürger vor Ort in einer von 21 regionalen Beratungsstellen, am bundesweit kostenfreien Beratungstelefon oder online von unabhängigen Medizinern und Juristen beraten lassen: www.unabhaengigepatientenberatung.de oder telefonisch unter: 0800/0 11 77 22.
Medizinisches Wissen für Laien
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wurde 2004 als Stiftung ins Leben gerufen und hat unter anderem den gesetzlichen Auftrag, den Bürgern allgemeinverständliche Gesundheitsinformationen zur Verfügung zu stellen. Auf einem eigens dafür entwickelten Internetportal werden medizinische Themen verständlich aufbereitet und der jeweils aktuelle Stand der Forschung dargestellt: www.gesundheitsinformation.de
Eine gute Klinik finden
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Im Internet finden Sie die Berichte aller etwa zweitausend deutschen Krankenhäuser in der Regel über die Internetseiten der Krankenkassen sowie über die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Patientenorganisationen. Dort werden Ihnen sogenannte „Kliniksuchmaschinen“ angeboten. Sie können darin Krankenhäuser über ihren Namen oder den Ort, aber beispielsweise auch über Suchbegriffe und Schlagworte auswählen. Diese Suchmaschinen greifen gezielt auf die Daten in den Qualitätsberichten zurück. Viele von ihnen ermöglichen auch einen Krankenhausvergleich auf Basis bestimmter Merkmale.
Ein Beispiel für eine Suchmaschine ist die sogenannte "Weiße Liste". Sie ist ein Projekt der Bertelsmann Stiftung sowie der Dachverbände der größten Patienten und Verbraucherorganisationen und informiert unabhängig: www.weisseliste.de
Ärztliche Leistungen nachvollziehen
Seit 2004 stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Versicherten durch die Patientenquittung. Damit können Sie nachvollziehen, welche Leistungen in der Praxis oder im Krankenhaus erbracht und abgerechnet wurden. Wenn Sie Ihre Patientenquittung im Anschluss an einen Arztbesuch verlangen, erhalten Sie diese kostenlos. Als gesetzlich versicherter Patient können Sie diesen Nachweis noch bis zwei Wochen nach Ihrer Behandlung bzw. nach der Krankenhausentlassung verlangen.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung
Das Amt des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten wurde 2004 geschaffen. Der Patientenbeauftragte wirkt in unabhängiger und beratender Funktion daraufhin, dass die Belange der Patienten in allen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen beachtet werden. Mit patientenrelevanten Anliegen kann sich jeder an den Patientenbeauftragten wenden:
Wolfgang Zöller, MdB
Patientenbeauftragter der Bundesregierung
Friedrichstraße 108,
10117 Berlin
Telefon: 030/1 84 41 34 20,
Fax: 030/1 84