Ein Brustzentrum ist eine Einrichtung, die sich auf die Behandlung von Brusterkrankungen spezialisiert hat, hohe Qualitätsanforderungen erfüllt und diese mit einem Zertifikat nachweislich belegt. Sie können sicher sein, dass Sie in einem Brustzentrum nach bestem Stand medizinischen Wissens, d. h. nach evidenzbasierten Standards, versorgt werden und Ihnen ein reicher Erfahrungsschatz im Umgang mit Brusterkrankungen zugute kommt. Alle an Ihrer Behandlung beteiligten Fachärzte arbeiten im Team zusammen und besprechen in einer Tumorkonferenz, was die beste Behandlungsstrategie für Sie ist. Sie als Patientin stehen im Mittelpunkt des Geschehens und haben bei Bedarf Zugang zu emotionaler, praktischer und informativer Unterstützung. Sie erfahren den Beistand, den Sie brauchen, um aktiv an Ihrem Gesundungsprozess mitwirken zu können.
Bei einem stationären Aufenthalt im Brustzentrum, wenn die Diagnose Brustkrebs lautet, können Sie Folgendes einfordern:
- Zeit, um sich mit der Diagnose auseinanderzusetzen. Brustkrebs ist kein Notfall.
- Information und Beratung,
- schriftliches Informationsmaterial ergänzend zum Arztgespräch,
- die Wahrung Ihrer Privatsphäre,
- eine Beratung in sozialrechtlichen Fragen und unterstützender Angebote wie Anschlussheilbehandlung (AHB) und Rehabilitationsmaßnahmen (Reha),
- bei Bedarf ein Gespräch mit einem Psychologen oder Psychoonkologen in allen Phasen der Behandlung,
- die Darstellung alternativer Behandlungskonzepte,
- die Vermittlung einer Zweitmeinung,
- den Kontakt zu der Selbsthilfegruppe,
- die Aushändigung eines schriftlichen Therapieplanes,
- die Beachtung und Behandlung von Nebenwirkungen,
- den Zugang zu einer Studie,
- die Kopie des Arztbriefes, der den histologischen Befund, den OP-Bericht und die Ergebnisse der Tumorkonferenz sowie die geplante Therapie enthalten sollte,
- ggf. ein Angebot zur genetischen Beratung,
- ggf. die Vermittlung eines Sanitätshauses und Haarstudios,
- die Linderung Ihrer Leiden gemäß dem aktuellen Wissensstand.
Den Rechten stehen auch Pflichten gegenüber. Als Patientin haben Sie die Pflicht,
- sich aktiv an Ihrer Behandlung zu beteiligen,
- den Ärzten die nötigen Informationen über Ihr Befinden mitzuteilen,
- Medikamente vereinbarungsgemäß einzunehmen, sowie
- Mit- und Zusammenarbeit mit Ihren Therapeuten zu gewährleisten.
Das Brustzentrum bietet einmal wöchentlich eine Brustsprechstunde an, die ebenfalls bestimmten Qualitätskriterien unterliegt. Mit folgenden Anliegen können Sie sich an die Brustsprechstunde wenden:
- bei gutartigen Brusterkrankungen,
- bei entzündlichen Brusterkrankungen,
- bei ungeklärten Brusterkrankungen,
- bei bösartigen Brusterkrankungen,
- bei Verdacht auf familiären Brustkrebs,
- bei (familiärer) genetischer Veranlagung,
- zum Einholen einer zweiten Meinung und
- zur Therapieplanung und Beratung bezüglich eines Brustaufbaus.
Ein wesentlicher Bestandteil der Betreuung in einem Brustzentrum sind eine gute Information und Aufklärung, die nicht als einmaliger Akt, sondern als ein kontinuierlicher Prozess im gesamten Behandlungsverlauf zu verstehen sind. Die aufgeführten Hinweise sollen Sie ermutigen, aktiv und selbstbewusst Ihren Weg durch die Erkrankung zu gehen. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie besser handeln und werden letztlich auch besser behandelt. Wenn Sie wissen, was ein Brustzentrum bereit hält, können Sie das für Sie Notwendige einfordern und ausschöpfen.
Die Frauenselbsthilfe nach Krebs setzt sich nachhaltig für die Umsetzung und Einhaltung der hochwertigen Leitlinien und Zertifizierungsrichtlinien in Brustzentren ein, damit die hohe Versorgungsqualität nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch Patientinnen im Medizinalltag zugute kommt.



