Auszug aus der Europäischen Charta
Patientenrechte als Menschenrechte
Sie haben das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit, auf Würde, auf Respekt ihrer Privatsphäre, auf Respektierung ihrer moralischen, kulturellen, philosophischen, ideologischen und religiösen Wertvorstellung sowie darauf, nicht diskriminiert zu werden.
Ihr Recht auf medizinische Versorgung
Sie haben das Recht
- auf eine qualitativ angemessene und kontinuierliche Versorgung
- auf freie Arztwahl
- auf eine zweite Meinung
- auf Präventionsmaßnahmen
- auf Linderung Ihrer Leiden
- auf eine menschenwürdige Versorgung am Lebensende
- auf ein würdevolles Sterben
Ihr Recht auf Information
Sie haben das Recht
- auf vollständige, verständliche und angemessene Aufklärung und Beratung
- über Ihre Erkrankung, die vorgeschlagenen Therapien, mögliche Risiken und potenziellen Nutzen informiert zu werden
- über die Identität und den beruflichen Status Ihrer Ärzte informiert zu werden
- jemand anderen in Ihrem Namen informieren zu lassen
- auf ausdrücklichen Wunsch hin nicht informiert zu werden
Ihr Recht auf Selbstbestimmung
Sie haben das Recht
- auf Selbstbestimmung bezüglich aller medizinischen Maßnahmen
- auf Vorausverfügung (gesetzlicher Vertreter)
Ihr Recht auf Vertraulichkeit und Schutz der Privatsphäre
Sie haben das Recht
- auf eine Ausfertigung ihrer medizinischen Akten
- auf vertrauliche Behandlung aller Informationen bezüglich Diagnose, Prognose und Behandlung
- auf Datenschutz
- Korrektur, Vervollständigung, Löschung, Klarstellung, Aktualisierung Ihrer Daten
Ihr Recht auf Beschwerden
Sie haben das Recht
- auf Zugang zu Informationen und Beratungsangeboten, um Ihre Rechte geltend zu machen
- eine Beschwerde einzureichen.



