Informationen zum familiären Brust und Eierstockkrebs
Von Frau Prof. Dr. Rita Schmutzler
Vererbung
Etwa 5-10% aller Mamma- und Ovarial-Karzinome sind auf erbliche Faktoren zurückzuführen. Wesentliche Kennzeichen des erblich bedingten Mamma- und Ovarial-Karzinoms sind eine Häufung von Erkrankten in der Familie, ein frühes Erkrankungsalter sowie Zweittumoren sowohl der Brust als auch der Eierstöcke. Bisher sind 2 Gene bekannt, deren Mutationen für die Entstehung des familiären Mamma- und Ovarial-Karzinoms verantwortlich sind. Diese Gene, BRCA1 und BRCA2, sind zusammen für ca. 50% aller erblichen Fälle verantwortlich.
Autosomal dominanter Erbgang
Der erbliche Brustkrebs wird autosomal-dominant vererbt. Dieser Vererbungsmodus lässt sich wie folgt erklären: Der menschliche Chromosomensatz besteht aus 22 sog. Autosomen, die paarweise vorliegen, und den beiden Geschlechtschromosomen X und Y. Bei einem autosomal-dominanten Erbgang besteht das Erkrankungsrisiko bereits dann, wenn nur eine der beiden paarig angelegten Erbanlagen „ungünstig" verändert ist. Da man nur eine der beiden Erbanlagen an seine Kinder weiter gibt, beträgt das Risiko für einen erstgradig verwandten Nachkommen 50%, die Mutation zu erhalten. Beim autosomal-dominanten Erbgang spielt das Geschlecht keine Rolle. Dies bedeutet, dass sowohl Männer als auch Frauen die Mutation erben bzw. diese an ihre Nachkommen weitergeben können.
Molekulargenetische Untersuchung
Es ist grundsätzlich möglich, mit molekulargenetischen Untersuchungsmethoden nach Mutationen in diesen Erbanlagen zu suchen. Gelingt die Aufdeckung einer Mutation in diesen Genen, kann eine eindeutige Diagnose gestellt werden. Dazu ist zunächst die Blutuntersuchung einer Erkrankten erforderlich. Anschließend kann bei jedem Familienangehörigen nach dem Vorliegen dieser Mutation gesucht werden und damit z.B. für Töchter oder Schwestern von Patientinnen vorausgesagt werden, ob sie Anlageträgerin für die Krebserkrankung sind oder nicht. Diese molekulargenetischen Untersuchungen sind aufwendig und dauern erfahrungsgemäß mehrere Monate.
Wird in der Familie eine eindeutig krankheitsauslösende (pathogene) Mutation bei einer erkrankten Person identifiziert, dann wird eine prädiktive genetische Analyse bei gesunden Anverwandten nur nach umfassender gynäkologischer, humangenetischer und ggf. psychotherapeutischer Beratung in unserer Klinik durchgeführt.
Wird keine Veränderung in einem der bisher bekannten Gene (BRCA1/2) gefunden, kann leider nicht mit letzter Sicherheit das Vorliegen einer „ungünstig" veränderten Erbanlage für Brust- und Eierstockkrebs ausgeschlossen werden. Wie bereits erwähnt, sind die Erbanlagen BRCA1/2 nur für etwa 50% der erblichen Erkrankungen verantwortlich und darüber hinaus sind bisher keine weiteren Risikogene bekannt. In diesem Fall richtet sich unsere Empfehlung zur Prävention nach Ihrem statistischen Risiko, welches wir mit einem standardisierten und computerbasierten Risikokalkulationsprogramm bestimmen. Ein hohes Risiko liegt vor, wenn Ihr Lebenszeitrisiko zu erkranken >30% ist oder Ihr Risiko für eine Anlageträgerschaft für eine Mutation >20% ist.
Indikation zur genetischen Testung
Bei den folgenden Familienkonstellationen ist eine genetische Testung der Gene BRCA1 und BRCA2 indiziert. Die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Mutation beträgt bei diesen Konstellationen über 10%.
- ≥ 2 Patientinnen mit Eierstockkrebs
- ≥ 1 Patientin mit Brustkrebs und ≥ 1 Patientin mit Eierstockkrebs
- 3 Pat. mit Brustkrebs davon 2 ≤ 50 J.
- Beidseitiger Brustkrebs bei einer Patientin ≤ 40 J.
- 2 Brustkrebserkrankungen ≤ 50 J.
- 2 Brustkrebserkrankungen, 1 Pat. ≤ 50 J.
- 3 Brustkrebserkrankungen ≥ 50 J.
- Eine einzelne Erkrankte mit Brustkrebs vor dem 35. Lebensjahr
- Eine einzelne Erkrankte mit Eierstockkrebs vor dem 40. Lebensjahr
Früherkennungsmaßnahmen und Prävention
Da eine Frau mit einer BRCA1 oder BRCA2 Mutation im Laufe ihres Lebens mit einer Wahrscheinlichkeit von 70-80% an Brustkrebs und mit einer Wahrscheinlichkeit von 20-50% an Eierstockkrebs erkrankt, sind präventive Maßnahmen ganz wesentlich und werden an spezialisierten Zentren durchgeführt. Die Präventionsmaßnahmen betreffen sowohl die prophylaktische Mastektomie und Ovarektomie als auch die diagnostischen Möglichkeiten zum Nachweis heilbarer Frühkarzinome. Wir haben ein intensiviertes Früherkennungsprogramm etabliert, welches folgende Untersuchungen umfasst:
- 1. regelmäßige Selbstuntersuchung der Brust nach ärztlicher Einweisung (ab dem 25. LJ)
- 2. Untersuchungen in 6-monatigem Abstand
ärztliche Tastuntersuchung der Brust (ab dem 25. LJ)
Ultraschalluntersuchung der Brust (mind. 7,5 MHz, ab dem 25. LJ))
- 3. Untersuchungen in 1- jährlichem Abstand
Kernspintomographie (MR) der Brust (25. - 50. LJ)
Mammographie der Brust (ab dem 30. LJ jährlich)
Diese Untersuchungen müssen in einem Zentrum durchgeführt werden. Die sonstigen gynäkologisch-ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (PAP etc.) sollten weiterhin in den Praxen erfolgen. Wir bitten um regelmäßige Befundmitteilungen. Im Rahmen der Tumornachsorge von schon betroffenen Patientinnen erfolgen an unserem Zentrum die gleichen Untersuchungen wie bei Gesunden zur Früherkennung einer zweiten Tumorerkrankung.
25.08.2008



