Alle Mitglieder der 12 Landesvorstände (je 5 pro Landesverband) sind verpflichtet, an der Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen.
Alle Mitglieder der 12 Landesvorstände (je 5 pro Landesverband) sind verpflichtet, an der Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen.