Gesetzliche Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer
Für Frauen:
Ab 20 Jahre
- eine gezielte Anamnese, d. h. eine Erhebung des Gesundheitszustandes
- jährlich eine Untersuchung des inneren und äußeren Genitals und
- eine Abstrichuntersuchung von Gebärmuttermund und -hals
ab 30 Jahre
- jährlich eine Tastuntersuchung der Brüste und der Achselhöhlen
- eine Befragung zur Haut
ab 35 Jahre
- alle zwei Jahre eine Ganzkörper-Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs
ab 50 Jahre
- jährlich eine Darmuntersuchung mittels Papierstreifen
(Haemoccult)-Test
ab 55 Jahre
- alle zwei Jahre eine Darmuntersuchung mittels Papierstreifen-Test
- alle zehn Jahre eine Darmspiegelung
von 50 Jahre bis 69 Jahre
-
eine Mammographie im Rahmen des Mammographie-Screenings
Mammographie-Screening
- eine Röntgenreihenuntersuchung der Brust
- alle zwei Jahre mit persönlicher Einladung
- für „symptomlose" Frauen im Alter von 50 - 69 Jahren (erhöhtes Risiko)
- in speziellen Screening-Einheiten
- unter qualitätsgesicherten Bedingungen
- Doppelbefundung aller Mammographien durch zwei qualifizierte Ärzte
- besondere Schulung des Praxispersonals
- besondere Qualitätsanforderungen an die Geräte und deren ständige Kontrolle
- festgelegte Mindestzahlen der durchgeführten Mammographien
- festgelegte Vorgehensweise bei einem Befund
- Das Mammographie-Screening nach EU-Leitlinien ist nahezu bundesweit eingeführt.
Für Männer:
Ab 35 Jahre
- alle zwei Jahre eine Ganzkörper-Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs
ab 45 Jahre
- jährlich eine Untersuchung der Prostata
- der Genitalien
- eine Befragung zur Haut
ab 50 Jahre
- jährlich eine Darmuntersuchung mittels Papierstreifen
(Haemoccult)-Test
ab 55 Jahre
- alle zwei Jahre eine Darmuntersuchung mittels Papierstreifen-Test
- alle zehn Jahre eine Darmspiegelung

Früherkennung
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