Die Frauenselbsthilfe nach Krebs hat ergänzend zu den
- "Leitsätzen der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen" der BAG Selbsthilfe (1) und
- der "Erklärung zur Neutralität und Unabhängigkeit der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zum Umgang mit Wirtschaftsunternehmen bei gleichzeitiger Förderung durch die Krankenkassen und/oder ihre Verbände nach § 20 SGB V" (2) als gemeinsamen und einheitlichen Grundsätzen der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung der Selbsthilfe
eigene, auf die Arbeit des Verbandes unter Einbeziehung der regionalen
Ebene zugeschnittene Regelungen getroffen, die einen
verantwortungsbewussten, ordnungsgemäßen Umgang mit Kooperationen
sichern.
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Folien "Zusammenarbeit mit Pharmaindustrie" [PDF/ 112 KB]



