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Unter der Schirmherrschaft und
mit finanzieller Förderung der Deutschen Krebshilfe e.V.




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Finanzierung

Die finanzielle Grundlage der Frauenselbsthilfe nach Krebs (FSH) besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:

  • der Förderung durch die Deutsche Krebshilfe
  • der gesetzlichen Selbsthilfeförderung der Krankenkassen
    (GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gemäß § 20c SGB V)
  • der Unterstützung durch die öffentliche Hand (Kommunen) und
  • in geringfügigem Maße aus Spenden

Im Rahmen der Förderung von Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20 c SGB V erhält der die FSH darüber hinaus von folgenden Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung für einzelne Projekte: dem AOK Bundesverband, der Barmer GEK, dem BKK Bundesverband, der DAK, der KKH-Allianz und der Techniker Krankenkasse.

Unabhängigkeit und Neutralität ist ein besonderes Merkmal der FSH. Daher werden Spenden der Pharmaindustrie von der FSH nicht akzeptiert.

Über private Spende freuen wir uns natürlich. Hier finden Sie unsere Bankverbindung:

Bank für Sozialwirtschaft
Konto-Nr.: 7 734 800 ·
BLZ:  660 205 00