Befreiung von der Zuzahlung

Unter bestimmten Bedingungen könnt Ihr von der Zuzahlung ganz oder teilweise befreit werden. Die Befreiung muss beim Rehabilitationsträger beantragt werden. Den Antrag erhaltet Ihr bei Euer Krankenkasse, beim Versicherungsamt oder bei Eurem Versicherungsträger der Deutschen Rentenversicherung. Der Rehabilitationsträger prüft, ob Ihr mit der Zuzahlung unzumutbar belastet seid.

Um unzumutbare finanzielle Belastungen zu vermeiden, sind Zuzahlungen lediglich bis zu maximal zwei Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zu leisten. Bei chronisch kranken Menschen liegt die Grenze bei einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Haben Sie diese Grenze überschritten, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse für das jeweilige Kalenderjahr von den weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Alle Zuzahlungen, die Ihr für die verschiedenen Rehabilitationsmaßnahmen leisten müsst, werden in die Berechnungen für die Belastungsgrenze mit aufgenommen. Dies gilt nicht, wenn der Kostenträger die Rentenkasse ist.

Wichtig! Zum Nachweis, dass Ihr die Belastungsgrenze erreicht habt, ist es erforderlich, dass Ihr alle Belege über Zuzahlungen sammelt!

Eine Möglichkeit, anhand Eurer Einkommens- und Familiensituation den Betrag zu berechnen, den Ihr jährlich maximal an Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen entrichten müsst, findet Ihr hier:

Zuzahlungsrechner

Geprüft: Februar 2023 / Frauenselbsthilfe Krebs