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  1. …
  2. Patientenverfügung & mehr
  3. Beschwerden & Möglichkeiten

Möglichkeiten für Beschwerden über Behandlungsfehler

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler können sich Versicherte unter medizinischen und juristischen Aspekten beraten lassen. Im Einzelnen können folgende Wege beschritten werden:

Wenn möglich, das Gespräch suchen: Das direkte Gespräch sollte der erste Schritt sein, wenn ein Patient glaubt, etwas sei mit seiner Behandlung nicht in Ordnung. Für kritische Nachfragen sind die meisten Mediziner durchaus offen. Wenn ein Gespräch keine Lösung bringt, dann gibt es an vielen Kliniken heute auch eine Ombudsstelle oder einen Patientenvertreter, dem man sein Anliegen schildern kann.

Schlichtungsstellen helfen kostenlos

Wenn das Gespräch nicht weiterhilft, empfiehlt es sich, Kontakt zur Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammer aufzunehmen*. In einem formlosen Schreiben muss der Sachverhalt kurz geschildert werden. Dafür ist es nicht notwendig, chronologische Details anzuführen oder Unterlagen vorzulegen. Falls das Schreiben die Beschwerde nicht klar genug macht, kommt eine Rückfrage. Genügen die Patienten-Argumente, wendet sich die Schlichtungsstelle direkt an den behandelnden Arzt oder die Klinik und fordert die Patientenakte an. Der Betroffene muss sich also nicht um alle Dokumente selbst kümmern.

Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern

Gesetzliche Krankenkassen beraten und unterstützen

Verweigert ein Arzt die Kooperation mit der Schlichtungsstelle, solltet Ihr Euch an Eure Krankenkasse wenden. Dort übernimmt der medizinische Dienst den Fall. Die Krankenkassen helfen gern, denn es ist in ihrem Interesse, den Verursacher für mögliche weitere Behandlungskosten zu finden und für die Übernahme dieser Kosten heranzuziehen.

Der Rechtsweg ist lang und teuer

Gelingt keine Einigung, sehen sich Arzt/Klinik und Patient/Krankenkasse vor Gericht wieder. Den Rechtsweg könnt Ihr natürlich von vornherein selbst beschreiten. Dann müsst Ihr jedoch Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten selbst tragen. Und da sich heikle Verfahren über Jahre hinziehen können, stellt das ein extremes finanzielles Risiko dar.

Patientenberatungs- oder -beschwerdestellen /Verbraucherberatung

Patienten können sich auch an Patientenberatungs- oder Patientenbeschwerdestellen wenden. Außerdem bieten Verbraucherzentralen Beratungen an. Diese Organisationen haben im Bereich der Patientenbeschwerden und der erfolgreichen Durchsetzung von Patientenrechten viel Erfahrung.

Aktualisiert: August 2025 / Frauenselbsthilfe Krebs

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Frauenselbsthilfe Krebs – Bundesverband e. V.

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53111 Bonn

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Fax 02 28 – 33 88 94 01

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Bürozeiten der Geschäftsstelle (Kernzeiten)
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Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

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