Finanzierung
Die finanzielle Grundlage der Frauenselbsthilfe Krebs (FSH) besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:
- der Förderung durch die Deutsche Krebshilfe (Bewilligungsbedingungen)
- der gesetzlichen Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen
(GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene gem. § 20h SGB V) - der Unterstützung durch die öffentliche Hand (z.B. Kommunen) und
- in geringfügigem Maße aus privaten Spenden und Erbschaften
Im Rahmen der Förderung von Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20h SGB V erhält die FSH darüber hinaus u.a. von folgenden Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung für einzelne Projekte: dem AOK Bundesverband, der Barmer GEK, dem BKK Dachverband, der DAK, der KKH-Allianz, der Knappschaft und der Techniker Krankenkasse.
Unabhängigkeit und Neutralität sind besondere Merkmale der FSH. Daher werden Spenden oder Sponsoring-Angebote von Wirtschaftsunternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere der Pharmaindustrie, von der FSH nicht angenommen.
Über private Spenden freuen wir uns natürlich.