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  2. Rehabilitation
  3. Allgemeines

Onkologische Rehabilitation

Was versteht man unter onkologischer Rehabilitation?

Das Wort „Rehabilitation“ leitet sich aus dem Lateinischen her und bedeutet „wiederbefähigen“ (lat. rehabilitare). Eine Definition lautet: „Eine Rehabilitationsmaßnahme will Sie unter größtmöglicher Selbstbestimmung in die Lage versetzen, Ihre individuell mögliche Lebensform und Lebensstellung im Alltag, in der Gesellschaft und im Beruf zu finden bzw. wieder zu erlangen. Dabei wird die Motivation zur Eigenverantwortung und Selbsthilfe besonders unterstützt.“ 

Das System der onkologischen Rehabilitation erfasst die individuellen Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten und bietet passende Strategien zur Optimierung bzw. Wiederherstellung Ihrer Gesundheit an.

Was bietet eine onkologische Rehabilitationsmaßnahme? 

Für Brustkrebs hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Reha-Therapiestandards festgelegt, die von Expertinnen und Experten der verschiedenen in der Rehabilitation tätigen Berufsgruppen erarbeitet wurden und deren Nutzen erwiesen ist. Die Therapie setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die das Ziel haben,

  • den Erfolg der Behandlung zu sichern,
  • den durch die Krankheit und die Behandlung beeinträchtigten körperlichen und seelischen Zustand zu verbessern,
  • die Funktions- und Leistungsfähigkeit wieder herzustellen sowie
  • auch bei fortschreitender Erkrankung größtmögliches Wohlbefinden und Schmerzfreiheit zu ermöglichen.

Die Rehabilitationsmaßnahme für Brustkrebs enthält körperliche und psychosoziale Elemente. Die Leistungen umfassen:

1. Körperliche Maßnahmen
  • um Funktionsstörungen zu verringern bzw. zu beseitigen,
  • um eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
  • um Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden,
  • um die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten zu sichern,
  • um die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern,
  • um die selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
2. Sporttherapeutische Maßnahmen
  • um die körperliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen,
  • um das Fatigue-Symptom abzumildern,
  • um psychosoziale Belastungen zu verringern.
3. Physiotherapeutische Maßnahmen
  • um Beeinträchtigungen der Schulter-Arm-Beweglichkeit zu behandeln (Bewegungsübungen, Krankengymnastik),
  • um stauungsbedingte Infektionen und Lymphödeme zu behandeln (Lymphdrainage),
  • um Sensibilitätsstörungen (Polyneuropathie) zu beseitigen oder zu verringern.
4. Psychosoziale Angebote zur Verbesserung der Lebensqualität
  • Entspannungstraining (Theorie und Praxis),
  • psychologische Interventionen (Abbau von Angst und Depression),
  • Umgang mit Hilfsmitteln (Prothese),
  • Ergotherapie bei kognitiven Defiziten (Konzentration, Merkfähigkeit, Wortfindung usw.),
  • Unterstützung der beruflichen Integration,
  • soziale und sozialrechtliche Beratung,
  • Ernährungsschulung (Theorie und Praxis),
  • Organisation der Versorgung nach der Rehabilitation.
5. Sonstige Angebote
  • Informationen zum Umgang mit Belastungsfaktoren (z.B. Angst, Stress usw.),
  • Informationen und Diskussionen zu brustkrebsspezifischen Themen,
  • themenzentrierte Gesprächsgruppen.

Je nach Bedarf kommen einzelne therapeutische Bereiche in unterschiedlichem Umfang zum Einsatz. Für jede Patientin wird ein individueller, mit ihr abgestimmter Therapieplan erstellt und, wenn nötig, im Verlauf der Rehabilitationsmaßnahme angepasst. Entscheidend ist nicht die Zahl der unterschiedlichen Anwendungen, sondern die Kombination von Leistungen, die für ihre Situation geeignet sind.

Folgeverordnungen zur medizinischen Rehabilitation können seit 2023 auch per Videosprechstunde verordnet werden. 

Aktualisiert: August 2025 / Frauenselbsthilfe Krebs

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