Unsere Landesverbände
Die zehn Landesverbände der Frauenselbsthilfe Krebs haben die Rechtsform eines eingetragenen Vereins, sind jedoch dem Bundesverband rechenschaftspflichtig. In ihnen sind die Selbsthilfegruppen der jeweiligen Bundesländer zusammengefasst. Die Vorstände werden von den Mitgliedern des Landesverbandes gewählt.
Zu den Aufgaben der Landesvorstände gehört unter anderem:
die Betreuung der Gruppen
die Führung der laufenden Geschäfte des Landesverbandes
die Beschaffung von Mitteln
die ordnungsgemäße Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel
die Organisation und Durchführung der Mitgliederversammlung
Aktualisiert: August 2025 / Frauenselbsthilfe Krebs