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Wiki

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Begriffe und Informationen rund um unsere Arbeit. Von Unterstützungsangeboten und Selbsthilfegruppen über medizinische Fachbegriffe bis hin zu sozialrechtlichen Themen. So erhalten Sie einen schnellen Überblick und praktische Hilfen.

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A

Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeits-ALG)

Das Nahtlosigkeits-ALG sichert Betroffene ab, deren Krankengeldanspruch endet, obwohl weiter Arbeitsunfähigkeit besteht. Unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt eine fiktive Bemessung des Leistungsanspruchs, und die Dauer des ALG-I-Bezugs richtet sich nach Beitragszeiten sowie dem Lebensalter. Seit 2023 können geringe ALG-I-Leistungen durch Bürgergeld ergänzt werden. 

Zur Seite "Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeits-ALG)"

B

Behandlungsleitlinien

Seit 2008 helfen onkologische Behandlungsleitlinien Ärzten und Patienten dabei, Therapieentscheidungen fundierter zu treffen. Sie sind nicht rechtlich bindend, dienen aber als wichtige Orientierung – stets mit Blick auf die individuelle Patientensituation und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Damit die Qualität gesichert bleibt, werden im Leitlinienprogramm Onkologie ausschließlich S3-Leitlinien erstellt – die höchste Entwicklungsstufe nach den Standards der AWMF.

Zur Seite "Behandlungsleitlinien"

Beratungsstellen

Krebsberatungsstellen und weitere Anlaufstellen bieten Betroffenen und Angehörigen wichtige Unterstützung – von psychosozialer Beratung über sozialrechtliche Fragen bis hin zu Informationen zu Reha und Rentenleistungen. Ob kostenfreie Krebsberatungsstellen, die Unabhängige Patientenberatung (UPD), Sozialdienste in Krankenhäusern oder die Deutsche Rentenversicherung: Hier finden Sie Hilfe, Orientierung und konkrete Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Zur Seite "Beratungsstellen"

Bürgergeld

Es gibt verschiedene Formen der Grundsicherung in Deutschland. Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt ab 2026 das Bürgergeld und unterstützt weiterhin Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. 

Zur Seite "Bürgergeld"

D

Disease-Management-Programm Brustkrebs

Das Disease-Management-Programm (DMP) Brustkrebs unterstützt gesetzlich Versicherte mit einer strukturierten, qualitätsgesicherten Versorgung. Ziel ist eine bessere Koordination aller Beteiligten – von Ärzten über Kliniken bis hin zu Reha-Einrichtungen. Wer am DMP teilnimmt, verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit, etwa durch regelmäßige Arztbesuche. Details zur persönlichen Teilnahme und Anmeldung erhalten Betroffene direkt bei den behandelnden Ärzten oder ihrer Krankenkasse.

Zur Seite "Disease-Management-Programm Brustkrebs"

E

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente dient dazu, das Einkommen von Versicherten zu ersetzen, deren Erwerbsfähigkeit teilweise oder vollständig eingeschränkt ist. Sie unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung: Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf volle, wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, auf teilweise Erwerbsminderung. Ausführliche Infos hier:

Zur Seite "Erwerbsminderungsrente"

F

Fruchtbarkeit erhalten

Menschen mit Krebs können ihre Fruchtbarkeit durch das Einfrieren von Spermien, Eizellen oder Eierstockgewebe erhalten, bevor eine Therapie beginnt, die die Zeugungsfähigkeit beeinträchtigen könnte. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt für gesetzlich Versicherte die Kosten für Entnahme, Aufbereitung und Lagerung der Zellen bis zu bestimmten Altersgrenzen. Ziel ist es, Betroffenen auch nach der Krebstherapie die Möglichkeit einer späteren Familienplanung zu ermöglichen.

Zur Seite "Fruchtbarkeit erhalten"

G

Grad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung (GdB) bzw. der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen das Leben eines Menschen einschränken – jedoch nicht in Prozent, wie oft fälschlich angenommen. Grundlage für die Bewertung sind die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“, nach denen ärztliche Gutachter einen Gesamt-GdB ermitteln. Ab einem GdB von 50 gilt eine Schwerbehinderung, die einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis begründet. Auch Gleichstellungen ab GdB 30 sind möglich, und nach einer Heilungsbewährung kann es zu Anpassungen des GdB kommen.

Zur Seite "Grad der Behinderung (GdB)"

Grundsicherung

Die neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt ab 2026 das Bürgergeld und unterstützt weiterhin Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft sichern können. Neben einem festen Regelsatz umfasst die Leistung unter anderem Unterstützung bei Wohnkosten sowie individuelle Förderangebote. Gleichzeitig treten strengere Mitwirkungspflichten und neue Vorgaben bei Vermögen und Unterkunft in Kraft.

Zur Seite "Grundsicherung"

Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter

Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Erwachsenen, die im Alter oder bei unbefristeter voller Erwerbsminderung zu wenig Einkommen und Vermögen haben, insbesondere, weil sie keine Rente bekommen, oder weil ihre Rente nicht reicht, um davon zu leben.  Höhe und Umfang der Grundsicherung entsprechen der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe.

Zur Seite "Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter"

H

Härtefond der Deutschen Krebshilfe

Die Deutsche Krebshilfe unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen. Über ihren Härtefonds bietet sie schnelle, unbürokratische finanzielle Hilfe für Menschen, die durch eine Krebserkrankung in eine Notlage geraten sind. Die einmalige Unterstützung ist einkommensabhängig und kann über ein einfaches Antragsformular beantragt werden.

Zur Seite "Härtefond der Deutschen Krebshilfe"

Haushaltshilfe

Im Krankheitsfall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und im Haushalt ein Kind lebt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Zur Seite "Haushaltshilfe"

Häusliche Pflege

Zur häuslichen Pflege im Sinne der Pflegeversicherung zählen alle Leistungen, die ein pflegebedürftiger Mensch zu Hause erhält. Es gibt zwei Möglichkeiten, häusliche Pflege in Anspruch zu nehmen. Entweder gewährt Euch die Pflegekasse die entsprechende Sachleistung (Bezahlung der Pflegeeinsätze von ambulanten Diensten und Sozialstationen), oder Ihr erhaltet Pflegegeld, mit dem Ihr selbst die Pflege durch geeignete Kräfte sicherstellen. Es gibt auch die Möglichkeit, Geld- und Sachleistungen zu kombinieren. Ausführliche Infos hier:

Zur Seite "Häusliche Pflege"

K

Kliniksuche

In Deutschland gibt es ein dichtes Netz an Krankenhäusern, die sich auf die Behandlung von Krebs spezialisiert haben. Einige Bezeichnungen orientieren sich an der Organisationsform, andere geben an, dass ein bestimmter Bereich oder eine ganze Klinik regelmäßig extern überprüft wird oder eine entsprechende Zertifizierung durchläuft. Wie Du eine geeigneten Klinik für die Behandlung Deiner Erkrankung finden kannst und was die unterschiedlichen Bezeichnungen der Kliniken, in denen Krebs behandelt wird, bedeuten, erläutern wir hier:

Zur Seite "Kliniksuche"

Krankengeld

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Es sichert bis zu 78 Wochen Ihr Einkommen bei Krankheit und wird in Höhe von 70 % des Bruttogehalts (maximal 90 % des Netto) gezahlt. Alles Wichtige zu Anspruch, Dauer, Fortsetzungserkrankungen, Regelungen für Selbstständige und lückenloser Krankschreibung finden sich hier:

Zur Seite "Krankengeld"

L

Hilfe zum Lebensunterhalt

"Hilfe zum Lebensunterhalt" ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie soll Menschen ein Leben in Würde ermöglichen, wenn ihr Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreicht und sie sich weder selbst helfen können, noch von anderen (z.B. von Angehörigen oder über andere Sozialleistungen) die nötige Hilfe bekommen.

Zur Seite "Hilfe zum Lebensunterhalt"

Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist die gesetzliche Regelung, nach der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts haben, wenn sie aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig werden.

Zur Seite "Lohnfortzahlung"

M

Medizinische Informationen

Zur Seite "Medizinische Informationen"

N

Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung (Vergünstigungen)

Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis können verschiedene Nachteilsausgleiche nutzen – etwa steuerliche Erleichterungen, besonderen Kündigungsschutz oder Vergünstigungen im Nahverkehr.

Zur Seite "Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung (Vergünstigungen)"

P

Hilfe zur Pflege

Pflegebedürftige, blinde und hilflose Personen können Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen, wenn Einkommen bzw. Vermögen zu gering sind, um den für die Pflege anfallenden Eigenanteil zu erbringen. Die Gewährung erfolgt unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen. Die Pflegebedürftigkeit muss nachgewiesen sein (Pflegegrad) und die Leistungen anderer Versicherungen (z. B. Pflegeversicherung) dürfen die Kosten für die Pflege nicht bzw. nicht vollständig abdecken. Beratung und Antragstellung beim zuständigen Sozialamt.

Zur Seite "Hilfe zur Pflege"

Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung eine der Säulen der Sozialversicherung. Beiträge werden automatisch über Lohn, Gehalt oder Rente eingezogen und an die Pflegekasse abgeführt, die bei der jeweiligen Krankenkasse als eigenständige Einrichtung angesiedelt ist. Privatversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Dafür kann ein staatlicher Zuschuss von fünf Euro pro Monat beantragt werden, sofern mindestens zehn Euro monatlich eingezahlt werden; die Beantragung erfolgt direkt über das jeweilige Versicherungsunternehmen.

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Psycho-Onkologen finden

Psychoonkologische Unterstützung hilft Menschen mit Krebs in allen Phasen der Erkrankung – von der Diagnose über die Therapie bis zur Rückkehr in den Alltag oder einem möglichen Rückfall. Betroffene haben Anspruch auf diese psychologische Begleitung, deren Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen werden. Welche Möglichkeiten es für Dich gibt und wo Du eine Psycho-Onkologin oder eine Pscho-Onkologen findest, erläutern wir hier:

Zur Seite "Psycho-Onkologen finden"

R

Rechtsgrundlagen Schwerbehindertenausweis

Behinderung liegt vor, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen länger als sechs Monate die Teilhabe behindern. Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem GdB ab 50, bei einem GdB von 30–49 ist eine Gleichstellung möglich. Erwerbsminderung besteht, wenn krankheits- oder behinderungsbedingt dauerhaft weniger als sechs bzw. drei Stunden tägliche Arbeit möglich sind. Bei mehreren Beeinträchtigungen zählt ihre Gesamtwirkung.

Zur Seite "Rechtsgrundlagen Schwerbehindertenausweis"

Rentengewährung

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung können verschiedene Altersrenten in Anspruch nehmen, für die es unterschiedliche Zugangsbedingungen gibt. Dazu gehören das Erreichen eines entsprechenden Lebensalters, eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und gegebenenfalls noch weitere Voraussetzungen. Weiterführende Infos gibt es hier:

Zur Seite "Rentengewährung"

Rentengewährung

Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung können verschiedene Altersrenten in Anspruch nehmen, für die es unterschiedliche Zugangsbedingungen gibt. Dazu gehören das Erreichen eines entsprechenden Lebensalters, eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und gegebenenfalls noch weitere Voraussetzungen. Mehr Infos hier:

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S

Laufende Studien

Informationen zu laufenden, geplanten oder bereits abgeschlossenen Studien kannst Du im Deutschen Register Klinischer Studien (DRKS) suchen. Wie Du das DRKS findest und was Du noch über eine Studienteilnahme wissen solltest, erläutern wir hier:

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Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis bei Krebserkrankungen
Menschen, die an Krebs erkranken, erhalten nach Diagnose und Akutbehandlung in der Regel für fünf Jahre einen Schwerbehindertenausweis. Dieser soll die durch Erkrankung, Therapie und mögliche Langzeitfolgen entstehenden Nachteile ausgleichen. Der Umfang der Vergünstigungen richtet sich nach dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) und bietet sowohl berufstätigen als auch nicht berufstätigen Betroffenen wichtige Erleichterungen. Dazu zählen etwa ein erhöhter Kündigungsschutz, zusätzliche Urlaubstage, steuerliche Vorteile, Hilfen für einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz sowie verschiedene Vergünstigungen im öffentlichen Leben, etwa im Nahverkehr oder bei Kultureinrichtungen.

Zur Seite "Schwerbehindertenausweis"

U

Übergangsgeld: finanzielle Absicherung während der Rehabilitation

Übergangsgeld unterstützt Versicherte und ihre Familien wirtschaftlich während einer Rehabilitationsmaßnahme oder längeren Arbeitsunfähigkeit. Es sichert das Einkommen, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nicht mehr greift, und wird abhängig vom letzten Nettoarbeitsentgelt bzw. Einkommen berechnet. Alle Details zu Anspruch, Höhe, Voraussetzungen und Sozialversicherungspflicht finden Sie auf unserer ausführlichen Übergangsgeld-Seite.

Zur Seite "Übergangsgeld: finanzielle Absicherung während der Rehabilitation"

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53111 Bonn

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Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr

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