Preiskampf bei Krebsmedikament geht zulasten von Menschen mit einer Brustkrebserkrankung

NOVARTIS hat angekündigt, das seit Juli 2020 in der EU zur Behandlung einer bestimmten Gruppe von Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Brustkrebs zugelassene Krebsmedikament Alpelisib (Piqray®) zum 1. Mai 2021 vom deutschen Markt zu nehmen. Als Begründung gibt das Unternehmen an, dass es in den Preisverhandlungen mit den Krankenkassen nicht gelungen sei, eine angemessene Grundlage für einen zukünftigen Erstattungsbetrag zu finden. Die Marktrücknahme von Alpelisib zeigt eine Lücke im Prozess der Preisbildung in Deutschland – geregelt durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG). Diese Lücke geht zulasten der betroffenen Patientinnen und Patienten. 

Bonn/Berlin, 19. April 2021 - Aus Sicht der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften ist das Ver­fahren der frühen Nutzenbewertung neuer Arzneimittel nach AMNOG ein funktionierendes System. Es ermöglicht den raschen Marktzugang neuer und innovativer Arzneimittel und gleichzeitig die Kostenkontrolle durch das Konzept der verhandelten Preise zwischen pharmazeutischen Unternehmern und Krankenkassen. 

Im Fall von Alpelisib hatte sich die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG), die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), die Deutsche Gesellschaft für Senologie (DGS) und die Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie (AGO) der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) im AMNOG-Verfahren bei der kleinen und genau definierten Gruppe von Patientinnen und Patienten mit weit fortgeschrittenem Brustkrebs   für einen Zusatznutzen  ausgesprochen. Der G-BA sah dagegen bei drei Subgruppen Zusatznutzen als nicht belegt an und in zwei weiteren Subgruppen nur einen geringeren Zusatznutzen. In der Folge scheiterten dann die Preisverhandlungen zwischen Novartis und den Krankenkassen.

Eine einseitige Schuldzuweisung ist in der aktuellen Situation nicht angebracht. In diesem Verfahren sind mehrere kritische Punkte zusammengekommen. Und doch: Zugelassene Arzneimittel müssen für die Patientinnen ohne weitere Hürden verfügbar sein. Sie dürfen nicht unter die Räder eines Streites zwischen Pharma­industrie und Krankenkassen kommen. Aus diesem Grund haben wir uns der gemeinsam Stellungnahme von DGGG, DGHO, DGS und AGO angeschlossen, die darstellt, was schiefgelaufen ist und welche Schlüsse daraus gezogen werden müssen:

Pressemitteilung "Marktrücknahme von Alpelisib zulasten  von Brustkrebspatientinnen und -patienten"

Internetredaktion der FSH