Hilfsmittel/Leistungsansprüche

Medizinische Hilfsmittel, die jeder kennt, sind beispielsweise: Rollstühle, Gehhilfen, Prothesen, Kunstaugen, Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte oder Seh- und Hörhilfen.

Menschen mit einer Krebserkrankung bekommen von der Krankenkasse z. B. die folgenden Hilfsmittel erstattet.

  • Brustprothesen
  • Perücken
  • Hilfen zur Kompressionstherapie bei Lymphödemgefährdung oder bestehendem Lymphödem, z. B. Kompressionsbestrumpfung
  • Stoma-Artikel bei einem künstlichen Darmausgang
  • Inkontinenzhilfen

Die Kosten für diese Hilfsmittel werden von den Krankenkassen übernommen, wenn sie erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern oder eine körperliche Behinderung auszugleichen (§ 33 SGB V). Der Anspruch umfasst nicht nur das Hilfsmittel selbst, sondern auch eine notwendige Änderung und Ersatzbeschaffung sowie die Ausbildung im Gebrauch.

Für Hilfsmittel gibt es sogenannte Festbeträge, die regeln, welche Summe von der Krankenkasse erstattet wird. Versicherte sollten daher vor dem Erwerb eines Hilfsmittels nachfragen, ob die Kosten für das ausgesuchte Produkt, z. B. eine Perücke, höher sind als der Festbetrag. Ist dies der Fall, muss die Differenz selbst bezahlt werden. Die Krankenkasse ist jedoch verpflichtet, Anbieter zu nennen, die das verordnete Hilfsmittel zum Festbetrag liefern.

Der Spitzenverband der Krankenkassen hat eine Onlineversion des Hilfsmittelverzeichnisses entwickelt, in dem Sie gezielt nach Hilfsmitteln suchen können:

Hilfsmittelverzeichnis

Geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs