Früherkennung von Krebs

So stärkst Du Deine Brustgesundheit!

Wer kann an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen teilnehmen?
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden, richten sich an alle Frauen ab 20 Jahren (und Männer ab 35 Jahren). Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Krebsfrüherkennung generell ebenfalls. Bei familiärer Vorbelastung mit Brust-, Eierstock- oder Darmkrebs gibt es spezielle Vorsorgeprogramme. Wenden Sie sich an eines der Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs oder für Darmkrebs. Dort bekommen Sie Unterstützung und erhalten weitere Informationen. Die Adressen finden Sie unter www.konsortium-familiaerer-brustkrebs. de.

Warum kann Krebsfrüherkennung sinnvoll sein?
Ziel der Früherkennung ist es, eine Diagnose zu stellen, solange es sich um Krebsvorstufen handelt oder solange der Tumor noch klein ist. Vorstufen und frühe Stadien einer Krebserkrankung lassen sich operativ und medikamentös schonender und meist auch erfolgreicher behandeln, als wenn sich bereits Metastasen (Tochtergeschwülste) im Körper ausgebreitet haben. Viele Krebserkrankungen sind – früh genug erkannt – heilbar.

Kann eine Krebsfrüherkennungsmethode eine Erkrankung verhindern?
Krebsfrüherkennung bedeutet, Krebsvorstufen und Tumore früh zu entdecken. Die regelmäßige Teilnahme an Früherkennungsmaßnahmen ist daher wichtig. Die Untersuchungen wirken jedoch nicht vorbeugend und verhindern die Entwicklung von Krebs nicht. Eine Ausnahme stellen die Gebärmutterhalskrebs- und die Darmkrebsvorsorge dar, denn hier können Krebsvorstufen gefunden und entfernt werden, bevor sie entarten.

Wie sicher sind die Methoden der Krebsfrüherkennung?
Die medizinischen Tests, die bei Früherkennungsuntersuchungen eingesetzt werden, sind oftmals nicht dazu geeignet, eine sichere Diagnose zu liefern. Festgestellt werden meist nur Auffälligkeiten, die mithilfe weiterer Untersuchungen abzuklären sind. Krebsfrüherkennungsuntersuchungen gewährleisten also keine absolute Sicherheit und können die Betroffenen gelegentlich unnötig in Angst versetzen. Es kann auch vorkommen, dass Auffälligkeiten übersehen werden. Daher sollten Sie bei unklaren Beschwerden immer eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen und diese abklären lassen, auch wenn eine erst kürzlich erfolgte Früherkennungsuntersuchung keine Anzeichen einer Erkrankung ergeben hat.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle nach derzeitigem Kenntnisstand sinnvollen und notwendigen Früherkennungsmaßnahmen, zu denen auch jeweils Ein ärztliches Aufklärungsgespräch gehört.

Bin ich dazu verpflichtet, an Früherkennungsuntersuchungen teilzunehmen?
Die Teilnahme an den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen ist freiwillig. Wenn Sie regelmäßig daran teilnehmen, kann Ihre Krankenkasse Ihnen dafür einen Bonus gewähren.

Wo finde ich weitere Informationen und Entscheidungshilfen?
Übersicht über die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen  
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bei Ihrer Krankenkasse, beim Krebsinformationsdienst (www.krebsinformationsdienst.de / Telefon 0800 – 4 20 30 40) und beim „Infonetz Krebs“ der Deutschen Krebshilfe (www.infonetz-krebs.de / Telefon 0800 – 80 70 88 77).

Geprüft und aktualisiert: Oktober 2025 / Frauenselbsthilfe Krebs

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