Finanzierung

Die finanzielle Grundlage der Frauenselbsthilfe Krebs (FSH) besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:

Im Rahmen der Förderung von Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20h SGB V erhält die FSH darüber hinaus u.a. von folgenden Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung für einzelne Projekte: dem AOK Bundesverband, der Barmer GEK, dem BKK Dachverband, der DAK, der KKH-Allianz und der Techniker Krankenkasse. Auch die Lotterie GlücksSpirale fördert FSH-Projekte.

Unabhängigkeit und Neutralität sind besondere Merkmale der FSH. Daher werden Spenden oder Sponsoring-Angebote von Wirtschaftsunternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere der Pharmaindustrie, von der FSH nicht angenommen. 
Über private Spenden freuen wir uns natürlich. 

Struktur der Gesamteinnahmen des FSH-Bundesverbandes für das Wirtschaftsjahr 2022

Vereinfachte Selbstauskunft über Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen

Inhalte geprüft: 02/2024

Zuletzt aktualisiert am: 10. Januar 2024