Finanzierung

Die finanzielle Grundlage der Frauenselbsthilfe Krebs (FSH) besteht im Wesentlichen aus vier Elementen:

Im Rahmen der Förderung von Bundesorganisationen der Selbsthilfe nach § 20h SGB V erhält die FSH darüber hinaus u.a. von folgenden Krankenkassen eine finanzielle Unterstützung für einzelne Projekte: dem AOK Bundesverband, der Barmer GEK, dem BKK Dachverband, der DAK, der KKH-Allianz und der Techniker Krankenkasse. Auch die Lotterie GlücksSpirale fördert FSH-Projekte.

Unabhängigkeit und Neutralität sind besondere Merkmale der FSH. Daher werden Spenden oder Sponsoring-Angebote von Wirtschaftsunternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsdienstleistungen, insbesondere der Pharmaindustrie, von der FSH nicht angenommen. 
Über private Spenden freuen wir uns natürlich. 

Vereinfachte Selbstauskunft über Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen

Zuletzt aktualisiert am: 23. Oktober 2023

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