Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Der Schwerbehindertenausweis kann sofort nach der Krebsoperation, nach Abschluss der Akutbehandlung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden. Es ist zu empfehlen, dem Antrag vorhandene Arztberichte, z. B. den Entlassungsbericht des Krankenhauses, beizufügen. Das Versorgungsamt ist berechtigt, Gutachten von den im Antrag genannten behandelnden Ärzten anzufordern.

Im Antrag sind alle Erkrankungen und Beschwerden, die zu einer Behin­derung geführt haben, anzugeben, auch die Erkrankungen, die nicht mit der Krebserkrankung in Zusammenhang stehen. Bei Vorliegen mehrerer Behinderungen wird nicht aufaddiert, sondern das Zusammenwirken dieser Behinderungen bewertet. Das Antragsverfahren endet mit dem Bescheid der Festsetzung des GdB.

Beim Auftreten von neuen Erkrankungen bzw. Behinderungen kann Antrag auf „Verschlimmerung“ und damit Erhöhung des GdB gestellt werden. Hier­für gibt es beim Versorgungsamt besondere Antragsformulare.

 Auf der Website „einfach-teilhaben.de“, die vom Bundesministerium für Arbeit uns Soziales bereit gestellt wird, findet Ihr die

Antragsformulare der Versorgungsämter aller Bundesländer

Wer den Anspruch auf Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub direkt geltend machen möchte, der sollte beim Versorgungsamt darum bitten, den Eingang des Antrags zu bestätigen. Das reicht aus, um den Kündigungsschutz nach dem SGB IX in Anspruch zu nehmen, wenn der Antrag auf Schwerbehinderung mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt worden ist. Der Schutz gilt dann zunächst, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch nicht über den Antrag entschieden worden ist.

Das Versorgungsamt wird dem Antragsteller den Eingang des Antrages auf besonderen Wunsch bestätigen und ihm einen Antragsvordruck zusenden. Die Eingangsbestätigung kann z.B. dem Arbeitgeber vorgelegt werden, um Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub geltend zu machen.

Allein aufgrund eines solchen Schreibens ist allerdings noch kein Schwerbehindertenausweis zu erwarten. Es reicht jedoch aus, um den Kündigungsschutz nach dem SGB IX in Anspruch zu nehmen, wenn das Schreiben vor einer Kündigung beim Versorgungsamt eingeht und zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises führt.

Geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs