Brustamputierte Frauen benötigen zur Korrektur der Körpersymmetrie prothesengerechte Spezialbüstenhalter und Badeanzüge mit einer Halterung für die Brustprothese. Diese Hilfsmittel werden vom Arzt verordnet. Bei den Spezial-BHs beteiligen sich die Krankenkassen mit einem Zuschuss, der je nach Krankenkasse variieren kann. Dieser Zuschuss gilt pro Fixierung der Brustprothese (in der Regel handelt es sich dabei um einen BH) und wird bis zu zweimal jährlich für ca. 40 Euro gewährt. Die Abwicklung des Verfahrens ist bei jeder Krankenkasse anders. Daher raten wir, sich vor dem Erwerb eines Spezial-BHs bei der Krankenkasse zu informieren.
Insbesondere wenn Betroffene an einem Disease Management Programm teilnehmen, bezuschussen manche Krankenkassen auch einen Spezial-Badeanzug.
In der Regel leisten die Krankenkassen außerdem Ersatz bei Funktionsverlust einer Haft-Prothese, bei Veränderung des Körpergewichts (Zu- bzw. Abnahme der verbliebenen Brust) oder bei Beschädigung der Prothese.
Privatversicherte Patientinnen sollten die Kostenübernahme vor dem Kauf von Brustprothesen und der geeigneten Wäsche mit ihrer Krankenkasse besprechen.
Geprüft: Januar 2020/ Frauenselbsthilfe Krebs