Änderungen des Feststellungsbescheides

Das Auftreten von Rezidiven (Wiedererkrankungen) sowie anderen Erkran-kungen sollte dem Versorgungsamt mitgeteilt werden. Auch über eventuell aufgetretene Folgeschäden sollte das Versorgungsamt informiert werden. Hierfür gibt es beim Versorgungsamt ein besonderes Antragsformular, das dort angefordert oder im Internet heruntergeladen werden kann.

Auf der Website „einfach-teilhaben.de“ findet Ihr auch das für Ihr Bundesland passende Formular für den

Neufeststellungsantrag

Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid

Sollte Eurem Antrag auf Schwerbehinderung nicht stattgegeben werden, könnt Ihr oder eine von Euch bevollmächtigte Person innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes einlegen.

Nach einem Widerspruch kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung durch eine Schwerbehindertenvertretung, einen Sozialverband oder einen Fachanwalt zu holen, denn es besteht die Möglichkeit, dass eine Klage vor dem Sozialgericht notwendig wird.

Damit Ihr die Frist für den Widerspruch einhaltet, solltet Ihr Euch möglichst frühzeitig beim Versorgungsamt melden. 

Beispiele für ein Frist wahrendes Widerspruchsschreiben findet Ihr in unserer PDF-Broschüre: 

Leitfaden Soziale Informationen

Geprüft:  Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs