Grundsätzlich gilt, dass eine Rehabilitationsmaßnahme aus medizinischen Gründen erforderlich sein, vom Arzt verordnet und vom Kostenträger genehmigt werden muss. Die onkologische Rehabilitation ist als einzige Rehabilitationsart – unter bestimmten Bedingungen – auch für Rentner mit onkologischen Erkrankungen und sogar für nichtversicherte Angehörige wie Ehepartner oder Kinder möglich.
Wenn Sie eine Rehabilitationsmaßnahme antreten wollen, müssen Sie in der Lage sein, die dort zum Einsatz kommenden Maßnahmen durchzuführen und aktiv zu unterstützen. Das setzt voraus, dass
Ausnahmen bestehen für Patientinnen mit speziellen Körperbehinderungen.
Wann und ob Sie eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen, richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Bedürfnissen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder anderen Betroffenen (z.B. in einer Selbsthilfegruppe der Frauenselbsthilfe Krebs) darüber. Eine Rehabilitationsmaßnahme ist nicht für alle Menschen gleichermaßen sinnvoll und richtig. Sie haben auch das Recht, sich bewusst gegen eine Reha-Maßnahme zu entscheiden. Die folgende Checkliste* (aus: Patientinnen-Leitlinie „Brustkrebs – Die Ersterkrankung und DCIS“) kann Ihnen helfen, Ihren Gesundheitszustand selbst einzuschätzen und die Frage nach der Notwendigkeit einer Rehabilitation zu beantworten:
Wenn Sie einer dieser Aussagen zugestimmt haben, sollten Sie eine Rehabilitationsmaßnahme in Erwägung ziehen und Ihren Arzt oder bei laufender Therapie im Krankenhaus auch den Krankenhaussozialdienst bitten, Sie diesbezüglich zu beraten.
Wenn Sie sich allerdings zu Hause, in Ihrer Familie, in Ihrem Freundeskreis gut aufgehoben fühlen und glauben, im persönlichen Umfeld die Krankheit am besten bewältigen und gesunden zu können, dann ist das als Ihr persönlicher Weg zu akzeptieren und gleichwertig mit anderen Optionen anzusehen. Wichtig ist für Sie, in einer informierten Entscheidung das Für und Wider einer Rehabilitationsmaßnahme gut abzuwägen.
Die einmal getroffene Entscheidung schließt aber nicht aus, dass Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt anders entscheiden und veränderten Gegebenheiten Rechnung tragen.
Geprüft: Januar 2019 / Frauenselbsthilfe Krebs