Gefährliche Brustimplantate – Erst ein Skandal hat etwas bewegt 

Anlässlich des Urteils eines Pariser Gerichts zu den sogenannten PIP-Implantaten wirft die Frauenselbsthilfe Krebs (FSH) einen Blick zurück , was der  Skandal um gefährliche Brustimplantate vor fast genau zehn Jahren in Deutschland bewirkt hat.

Bonn, 21. Mai 2021 - Es ist nun zehn Jahre her, als die Bombe platze: Jahrelang hat eine Firma aus Frankreich Brustimplantate mit billigem Industriesilikon auch nach Deutschland verkauft. Die Kissen zu Schnäppchenpreisen rissen nicht nur leicht, sondern schwitzen das giftige Innenmaterial auch durch die intakte Hülle aus. Diese Nachricht hatte uns sehr erschüttert. Wie konnte es zu diesem Skandal kommen?

In den Medien hieß es damals überall, dass der Hersteller mit erheblicher krimineller Energie vorgegangen sei und nur deshalb die für Medizinprodukte üblichen Kontrollen nicht gegriffen hätten. Doch kann das Begründung wirklich taugen? Ein Pariser Gericht hat den Fall nun anders gesehen und den TÜV Rheinland, der die Implantate damals geprüft hatte, rund zehn Jahre nach dem Skandal zu Schadensersatzzahlungen an einen Teil der Klägerinnen verurteilt.

Wir hatten schon vor diesem Skandal gefordert, dass es für die Zulassung von Medizinprodukten strengere Prüfkriterien geben müsse, vergleichbar mit denen von Medikamenten. Und wir hatten ein Zentralregister für Brustimplantate gefordert, dem nicht nur jedes eingesetzte Implantat gemeldet wird, sondern auch, ob es womöglich kurze Zeit später wieder entfernt werden muss und – wenn ja – warum?  

Was ist seither geschehen? Im September 2019 hat der Deutsche Bundestag ein „Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters“ beschlossen. Aktuell wird daran gearbeitet, wie die Meldung an die Registerstelle erfolgen soll. Eine Arbeitsgruppe, in der auch die Frauenselbsthilfe Krebs vertreten ist, wird in die Beratung mit einbezogen.

Und wie steht es um die Prüfung von Medizinprodukten? Nach dem Skandal um fehlerhafte Brustimplantate wurde das System europaweit überarbeitet. Im April 2017 beschloss das EU-Parlament schließlich neue Kontrollen für Medizinprodukte. Es sieht vor, dass lebenswichtige Implantate systematisch von Experten geprüft und Prüfstellen wie etwa der TÜV besser kontrolliert werden. Außerdem wird es bei der Produktion unangemeldete Stichproben geben. Nach einer Übergangszeit von mehreren Jahren sind die Vorgaben ab dem 26. Mai 2021 verpflichtend.

Unser Fazit: Erst ein Skandal, der für viele betroffene Frauen tragische Folgen hatte, führte dazu, dass in Europa und Deutschland mehr für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten getan wurde, die auf Implantate angewiesen sind. Wir hoffen und wünschen uns, dass sowohl das Medizinproduktegesetz als auch das neue Implantatregister dazu beitragen werden, dass es einen Skandal wie den um die PIP-Brustprothesen nie wieder geben wird.

Bundesvorstand der Frauenselbsthilfe Krebs