Allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung (AAPV und SAPV - § 37b SGB V)

Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung von schwerstkranken und sterbenden Menschen so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern. Ziel ist es, ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen und Symptome zu lindern. Die AAPV kann sowohl in der häusliche Umgebung als auch in einer professionellen Einrichtung stattfinden.

Die AAPV ist eine Basisversorgung und wird von Haus- bzw. Fachärzten sowie dem ambulanten Pflegedienst mit palliativmedizinischer Grundqualifikation erbracht. Geschulte ehrenamtliche Hospizmitarbeiter können ebenfalls eingebunden werden.

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand deutlich, sollten die Betroffenen bzw. ihre Angehörigen nicht zögern, über den Hausarzt die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zu beantragen. SAPV umfasst eine 24-Stunden-Bereitschaft eines Teams mit Palliativmedizinern und qualifizierten Pflegekräften, die telefonisch erreichbar sind und auch zu jeder Tageszeit Hausbesuche machen können.

Der Übergang von der AAPV zur SAPV gelingt gut, wenn sich die behandelnden Haus- und Fachärzte direkt mit den SAPV-Teams in Verbindung setzen. D

SAPV-Teams findet Ihr hier:

Wegweiser Hospiz- und Palliativmedizin/SAPV-Teams

Im November 2022 wurde erstmals ein bundesweit einheitlicher SAPV-Rahmenvertrag  beschlossen. Er legt bundesweit einheitliche Anforderungen u.a. an die Organisation, die sächliche und personelle Ausstattung, die Qualifikation, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Fortbildung, Grundsätze der Vergütung sowie Maßstäbe für eine bedarfsgerechte Versorgung mit spezialisierter ambulanter Palliativversorgung fest. 

Geprüft und aktualisiert:  Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs