Es gibt verschiedene Formen der Grundsicherung in Deutschland. 2023 hat das Bürgergeld als Grundsicherung für Arbeitssuchende das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst, die umgangssprachlich (wenn auch nicht korrekt) als Hartz IV bezeichnet wurden. Weitere Formen der Grundsicherung sind die Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dies sind – anders als das Bürgergeld – Leistungen der Sozialhilfe.
Grundsicherung für Arbeitssuchende/Bürgergeld
Das Bürgergeld hat das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) abgelöst. Es wird für erwerbsfähige hilfebedürftige Menschen gezahlt.
Das Bürgergeld setzt sich aus unterschiedlichen Positionen zusammen. Eine davon ist der Regelsatz, im Gesetz "Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts" genannt. Der Bürgergeld Regelsatz umfasst die Kosten für allgemeinen Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat und Strom für den Haushalt.
Neben dem Regelsatz stehen unter anderem die Kosten der Unterkunft, also die Miete für die Wohnung.
Ausführliche aktuelle Informationen zum Bürgergeld (Anspruchsberechtigung, Umfang, Höhe) sind hier zu finden:
Grundsicherung für Arbeitssuchende/Bürgergeld
Bei Fragen zum Bürgergeld wenden Sie sich am besten an Ihr zuständiges Arbeitsamt. Auch die Website der Bundesagentur für Arbeit bietet viele hilfreiche Informationen:
Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistung der Sozialhilfe)
"Hilfe zum Lebensunterhalt" ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie soll Menschen ein Leben in Würde ermöglichen, wenn ihr Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreicht und sie sich weder selbst helfen können, noch von anderen (z.B. von Angehörigen oder über andere Sozialleistungen) die nötige Hilfe bekommen.
Informationen zu den Voraussetzungen, der Abgrenzung zu anderen Sozialleistungen und zum Umfang finden Sie hier:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Leistung der Sozialhilfe)
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie sichert den Lebensunterhalt von Erwachsenen, die im Alter oder bei unbefristeter voller Erwerbsminderung zu wenig Einkommen und Vermögen haben, insbesondere, weil sie keine Rente bekommen, oder weil ihre Rente nicht reicht, um davon zu leben. Höhe und Umfang der Grundsicherung entsprechen der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe.
Informationen zu den Voraussetzungen und zum Umfang finden Sie hier:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zur Pflege (Leistung der Sozialhilfe)
Auch die Hilfe zur Pflege zählt zur Sozialhilfe.
Pflegebedürftige, blinde und hilflose Personen können Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen, wenn Einkommen bzw. Vermögen zu gering sind, um den für die Pflege anfallenden Eigenanteil zu erbringen. Die Gewährung erfolgt unter Berücksichtigung von Einkommensgrenzen. Die Pflegebedürftigkeit muss nachgewiesen sein (Pflegegrad) und die Leistungen anderer Versicherungen (z. B. Pflegeversicherung) dürfen die Kosten für die Pflege nicht bzw. nicht vollständig abdecken. Beratung und Antragstellung beim zuständigen Sozialamt.
Informationen zu den Voraussetzungen und zum Umfang finden Sie hier:
Geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs