Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld 1 (ALG I)

Sofern die maximale Anspruchsdauer des Krankengeldbezugs ausgelaufen ist und nach wie vor eine Arbeitsunfähigkeit besteht, kann unter bestimmten Umständen Arbeitslosengeld 1 beantragt werden als Nahtlosigkeits- Arbeitslosengeld. Dies setzt voraus, dass die Leistungsfähigkeit unter 15 Stunden wöchentlich liegt und prognostisch mindestens sechs Monate andauern wird. 

Das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld dient als Überbrückung zur Existenzsicherung, da die Agentur für Arbeit die Betroffenen auffordert, zeitnah einen Rentenantrag zu stellen.

Hier ist zu beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine fiktive Bemessung erfolgen kann (§ 132 SGB III). Dies ist dann der Fall, wenn innerhalb von zwei Jahren keine 150 Tage Lohn- oder Gehaltszahlungen festgestellt werden können. Dieser Fall trifft z.B. beim Auslaufen einer vollen Erwerbsminderungsrente ein. 

Das fiktive Entgelt wird nach der beruflichen Qualifikation festgestellt. Eingeteilt wird es in vier Stufen:

  • Hochschul-/Fachhochschulausbildung (Qualifikationsgruppe 1)
  • Fachschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss (Qualifikationsgruppe 2)
  • Abgeschlossene Ausbildung in einem Ausbildungsberuf (Qualifikationsgruppe 3)
  • Keine Ausbildung (Qualifikationsgruppe 4)

Das jeweilige Bemessungsentgelt ist das gerundete Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorangegangenen Kalenderjahr durch 420 geteilt. 

Übersicht zur Anspruchsdauer Arbeitslosengeld I:

Die Anspruchsdauer bei Arbeitslosengeld I halbiert sich nach Anzahl der Monate, die ein Versicherungspflichtverhältnis vorgelegen hat. Der Anspruch beginnt bei einem Versicherungspflichtverhältnis von insgesamt mindestens zwölf Monaten und beträgt dann sechs Monate. Die höchste Bezugsdauer liegt bei 24 Monaten. Sie wird nach einem Versicherungspflichtverhältnis von 48 Monaten erreicht.

Für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres gilt eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate Arbeitslosengeld I. Ab 36 Monaten Tätigkeit können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ab 58 Jahren und 48 Monaten Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Wichtig! Arbeitslose, die ALG I beziehen und nur ein geringes Arbeitslosengeld erhalten, sind seit 2023 berechtigt, Bürgergeld zu beantragen.

Geprüft: Februar 2023/ Frauenselbsthilfe Krebs